02.04.2023 - 09.04.2023

Rehabilitationsaufenthalte sind ein entscheidendes Element für viele Menschen mit Behinderungen, um ihre Lebensqualität und ihre tägliche Funktionsfähigkeit zu verbessern. Leider können die mit der Teilnahme an solchen Reisen verbundenen Kosten für einige unerreichbar sein. Daher bietet der Staatliche Fonds zur Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (PFRON) die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für einen Rehabilitationsaufenthalt zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den gesamten Prozess der Beantragung finanzieller Unterstützung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON durchlaufen.

1. Was ist PFRON und welche Ziele verfolgt es?

Der Staatliche Fonds zur Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (PFRON) ist eine Institution, deren Hauptziel es ist, Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Der Fonds zielt darauf ab, Programme, Projekte und andere Formen der Unterstützung zu finanzieren, die dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern und die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu fördern. Eine solche Form der Unterstützung ist die Kofinanzierung von Rehabilitationsaufenthalten.

2. Wer kann sich um Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON bewerben?

Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON kann von jeder Person mit Behinderung beantragt werden, die die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Hat ein Behindertenzertifikat oder einen Grad der Behinderung,
  • Hat in den letzten 12 Monaten keine Kofinanzierung von PFRON für einen Rehabilitationsaufenthalt erhalten,
  • Lebt in Polen.

3. Für welche Arten von Rehabilitationsaufenthalten ist eine Kofinanzierung möglich?

PFRON bietet Kofinanzierung für Rehabilitationsaufenthalte in verschiedenen Formen an, wie zum Beispiel:

  • Aufenthalte für behinderte Kinder und Jugendliche,
  • Aufenthalte für berufstätige Menschen mit Behinderungen,
  • Aufenthalte für nicht berufstätige Menschen mit Behinderungen,
  • Aufenthalte für selbstständige Menschen mit Behinderungen.

4. Welche Schritte sind erforderlich, um eine Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON zu erhalten?

Schritt 1 - Anmeldung für einen Rehabilitationsaufenthalt

Um eine Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON zu beantragen, müssen Sie zunächst einen geeigneten Aufenthalt finden und eine vorläufige Reservierung vornehmen (Sie werden die Reservierungsbestätigung später der Bewerbung beifügen). Details zu Rehabilitationsaufenthalten am Meer, organisiert von Szlak Bursztynowy, finden Sie hier. Reservierungen für Rehabilitationsaufenthalte werden unter der Nummer 59 814 60 57 entgegengenommen. Wir bieten auch Unterstützung bei der Beantragung der Kofinanzierung.

Schritt 2 - Ausfüllen des Kofinanzierungsantrags

Anschließend müssen Sie den Kofinanzierungsantrag für einen Rehabilitationsaufenthalt ausfüllen. Der Antrag sollte Informationen über die behinderte Person, die Art des Aufenthalts, den Organisator und die Teilnahmekosten enthalten. Es ist erwähnenswert, dass Kofinanzierungsanträge in der überwiegenden Mehrheit der Fälle nicht direkt an die PFRON-Niederlassung, sondern über das für Ihren Wohnort zuständige PCPR (Distriktszentrum für Familienhilfe) oder MOPS (Städtisches Zentrum für Sozialfürsorge) eingereicht werden sollten.

Anträge können von der PFRON-Website heruntergeladen, online auf der SOW-Plattform ausgefüllt oder im örtlichen PCPR- oder MOPS-Büro abgeholt werden.

Schritt 3 - Sammeln von Dokumenten

Folgende Dokumente müssen dem Kofinanzierungsantrag beigefügt werden:

  • Behinderungszertifikat oder Grad der Behinderung,
  • Vereinbarung mit dem Veranstalter des Rehabilitationsaufenthalts (oder Reservierungsbestätigung),
  • Bescheinigung über die Nichtinanspruchnahme von PFRON-Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt in den letzten 12 Monaten (falls zutreffend).

Schritt 4 - Einreichen des Antrags und der Dokumente

Der ausgefüllte Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten muss persönlich oder per Post an die zuständige Einheit, die für Kofinanzierungsgenehmigungen zuständig ist (PCPR, MOPS), eingereicht werden. Die Fristen für die Antragseinreichung werden auf der Website der örtlichen Einrichtung, des Fonds und in den PFRON-Niederlassungen bekannt gegeben.

Schritt 5 - Warten auf eine Entscheidung

Nach Einreichung des Antrags warten Sie auf die Entscheidung von PFRON. Die Entscheidung über die Gewährung von Kofinanzierung basiert auf vom Fonds festgelegten Kriterien wie dem Grad der Behinderung, der finanziellen Situation der Antragstellerin oder des Antragstellers und der Verfügbarkeit von Mitteln.

Schritt 6 - Erhalt der Kofinanzierung

Wenn der Antrag positiv bewertet wird, gewährt PFRON eine Kofinanzierung für den Rehabilitationsaufenthalt. Die Höhe der Kofinanzierung hängt von der individuellen Situation der behinderten Person und der Art des Aufenthalts ab. Die Kofinanzierung kann etwa 40% bis sogar 90% der Teilnahmekosten am Aufenthalt abdecken. Dies hängt normalerweise von der Timing des Aufenthalts ab, wobei die kostengünstigsten Aufenthalte im April und Oktober organisiert werden. Die Kofinanzierung beträgt 20% bis 40% des durchschnittlichen Lohns in der Wirtschaft.

5. Wichtige Informationen und Tipps

  • Die Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON wird einmalig gewährt. Nach Inanspruchnahme der Kofinanzierung kann erst nach 12 Monaten erneut ein Antrag gestellt werden.
  • Die Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON schließt die Möglichkeit der Unterstützung durch andere Quellen nicht aus, wie Mittel des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ), der lokalen Behörden oder nichtstaatlicher Organisationen. Es lohnt sich, die verfügbaren Kofinanzierungsoptionen zu überprüfen und diese so weit wie möglich zu nutzen.

· Wenn Sie eine Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt erhalten, denken Sie daran, die Verpflichtung zur Einreichung eines Berichts über den Verlauf des Aufenthalts und die Dokumentation von Ausgaben zu erfüllen. Der Bericht sollte innerhalb der festgelegten Frist nach Abschluss des Aufenthalts gemäß den PFRON-Anforderungen eingereicht werden.

· Wenn Sie planen, an einem Rehabilitationsaufenthalt mit einem Betreuer teilzunehmen, kann PFRON auch eine Kofinanzierung für deren Teilnahme gewähren. In diesem Fall geben Sie Informationen zum Betreuer und seinen Teilnahmekosten im Kofinanzierungsantrag an.

· Um die Chancen auf Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON zu erhöhen, achten Sie darauf, den Antrag sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen Dokumente zu sammeln. Die genaue Einhaltung von Verfahren und Fristen kann zu einer schnelleren Überprüfung des Antrags und zur Genehmigung der Kofinanzierung für den Aufenthalt führen.

Die Erlangung von Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt bei PFRON kann die finanzielle Belastung, die mit der Teilnahme an einer solchen Reise verbunden ist, erheblich reduzieren. Dank dessen haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre Lebensqualität zu verbessern und ihre Funktionsfähigkeit in der Gesellschaft zu steigern. Es lohnt sich, sich über die Verfahren zur Beantragung finanzieller Unterstützung von PFRON zu informieren und diese Gelegenheit zu nutzen. Denken Sie daran, dass ein gut ausgefüllter Antrag und das Sammeln aller erforderlichen Dokumente die Chancen auf Kofinanzierung erhöhen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung von Kofinanzierung für einen Rehabilitationsaufenthalt!

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter 59 814 60 57 zur Verfügung.

Bis bald in Jarosławiec!



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